Begleitung bei stiller Geburt:
 

Der Abschied von einem Kind, ganz gleich, zu welchem Zeitpunkt der Schwangerschaft, berührt das Leben tief und vieles bleibt für Außenstehende unsichtbar. In dieser sensiblen Phase begleite ich dich behutsam, fachlich sicher und mit viel Raum für das, was du gerade brauchst.
Manchmal nimmt eine Schwangerschaft einen Weg, der nicht vorhersehbar ist. Gerade dann kann es entlastend sein, eine verlässliche Begleitung an der Seite zu haben, die Orientierung gibt und Halt bietet.

Wichtig zu wissen:
Seit dem 1. Juni 2025 umfasst das Mutterschutzgesetz auch Fehlgeburten ab der 13. Schwangerschaftswoche. Damit besteht Anspruch auf eine Schutzfrist sowie auf Mutterschaftsleistungen, um körperliche und seelische Erholung zu ermöglichen. Diese gesetzliche Anerkennung unterstreicht, wie bedeutend gute Unterstützung nach einem Schwangerschaftsverlust ist.

Unabhängig davon besteht, wie in allen anderen Schwangerschaftsverläufen, der Anspruch auf Hebammenhilfe fort. Das heißt: Du kannst jederzeit Betreuung durch eine Hebamme erhalten, auch wenn du zuvor keine Begleitung hattest. Die Kosten trägt deine gesetzliche Krankenkasse.

Meine Begleitung orientiert sich an dir und deiner Situation.
Ich bin gerne für euch da, um euch einen sicheren Rahmen zu geben, mit Ruhe, Respekt und einem offenen Ohr für alles, was in dieser Zeit braucht.

Weitere Anlaufstellen und Hilfe für Betroffene:

https://www.profamilia.de/themen/schwangerschaft/fehlgeburt

https://www.bmbfsfj.bund.de/bmbfsfj/aktuelles/alle-meldungen/gestaffelter-mutterschutz-bei-fehlgeburten-in-kraft-getreten-265316

https://bvksg.eu/

https://vergissmeinnicht-ev.com/ 

©Katimas Hebammenwelt.  Alle Rechte vorbehalten.

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